Erfahrungen sind Maßarbeit,
sie passen nur dem,
der sie macht
Carlo Levi

WAS SIE ALS GESETZLICH VERSICHERTE/ R IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN

In der gesetzlichen Versorgung können Sie direkten Kontakt zu meiner Praxis aufnehmen. Telefonisch kann ein Erstgesprächstermin nach kurzer Abklärung vereinbart werden. Sie benötigen lediglich Ihre Krankenkassenkarte. In einer Sprechstunde, die ab 2018 eine Voraussetzung ist, wird die Indikation festgestellt. Die Krankenkasse übernimmt danach ohne weitere Genehmigung bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen. Neu eingeführt wurde zudem die Möglichkeit einer Akutbehandlung, die zur Krisenintervention dient. Weiterführende Psychotherapie ist antragspflichtig und setzt eine somatische Abklärung durch einen Arzt voraus, sowie Antragsformalitäten, über die Sie sorgsam aufgeklärt werden. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine indizierte Verhaltenstherapie, die ich anbiete. Mir ist im Einzelfall wichtig, mit anderen Behandelnden in Ihrem Sinne (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) zu kooperieren.

WAS SIE ALS PRIVATVERICHERTE/ R IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN

In der privatärztlichen Versorgung können Sie ebenso direkt mit mir Kontakt aufnehmen. Telephonisch kann ein Erstgesprächstermin nach kurzer Abklärung vereinbart werden. Meist werden auch bei privat Vollversicherten vier bis fünf sogenannte probatorische Sitzungen übernommen, dies gilt auch für Beihilfeberechtigte. Darüber hinaus ist die Verhaltenstherapie, die ich anbiete, zulasten der Privatkasse abrechnungsfähig. Im Einzelfall unterscheidet sich jedoch das weitere Vorgehen von Versicherung zu Versicherung, bzw. abhängig von Ihrer Leistungsvereinbarung. Eine kurze Anfrage an den Versicherer lohnt sich für Sie vorab.

Die auf Ihre Person, Ihre aktuellen Probleme und ihre Lern- und Lebensgeschichte abgestimmte Behandlung, wie auch die Entscheidung, ob  eine Einzelpsychotherapie oder eine Einzeltherapie in Kombination mit störungsspezifischer Gruppenarbeit (soweit Kapazitäten angeboten werden können) im Rahmen der gesetzlichen Versorgung in Frage kommt, kann sich in den ersten Gesprächen und durch das gemeinsam entwickelte Arbeitsbündnis klären.